Verlagerung der Straßenprostitution

13.01.2000 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Recht setzen lassen: Das Thema Straßenprostitution beschäftigt seit einigen Wochen zunehmend die Kölner Öffentlichkeit. Verschiedene Aussagen des Oberbürgermeisters, die in den Kölner Medien veröffentlicht wurden, haben die Diskussion darauf gelenkt, die Straßenprostitution aus dem Agnesviertel zu verlagern. Hierdurch ist der Eindruck entstanden, die Stadt können durch „politische“ Maßnahmen die Standorte der Straßenprostitution beliebig festlegen. Das Problem der Staßenprostituition im Agnesviertel ist seit vielen Jahren bekannt und wird in den letzen Wochen von den Bewohnern wieder verstärkt wahrgenommen. Der Protest der dort wohnenden Mieter, Eigentümer und Geschäftsleute ist aus dem Gesichtspunkt heraus verständlich, dass die Straßenprostitution in der Innenstadt aus Sicht der Sperrbezirksverordnung eindeutig nicht gestattet ist. Die Änderung der Sperrbezirksverordnung aus dem Jahre 1998 hat nach Auskunft der Verwaltung (siehe Protokoll AVR 30.11.99, Anlage 10) eine marginale Verlagerung der Straßenprostitution bewirkt. Eine Lösung des Problem im Agnesviertel wurde allerdings nicht erreicht. In Köln ist noch immer Straßenprostitution innerhalb des Sperrbezirks zu verzeichnen. Der Oberbürgermeister hat in verschiedenen öffentlichen Äußerungen eine Verlagerung der Straßenprostitution angeregt. Dabei wurde vorgeschlagen, das Areal der Straßenprostitution aus dem Agnesviertel in das Gewerbegebiet „Am Schnellert“ (südlich vom Deutzer Hafen) zu verlagern. Nach Zeitungsberichten hat der Oberbürgermeister die Stadtverwaltung mittlerweile beauftragt, Konzepte zur Verlagerung der Straßenprostitution zu erstellen und eine Vorlage für die Gremien des Rates vorzulegen. Zeitweise wurden die von Seiten des Oberbürgermeisters und Regierungspräsidenten vorgeschlagene Verlagerung nach Poll wieder verworfen. Für die F.D.P.-Fraktion stellt sich hier die Frage, durch welche Maßnahmen überhaupt eine Verlagerung der Straßenprostitution erfolgen kann. Für die Stadt Köln ist und bleibt es eine Herausforderung, auf die Probleme, die durch die Straßenprostitution entstehen, zu reagieren und geeignete Konzepte zu erstellen. Die Bürgerinnen und Bürger im Agnesviertel beklagen zu Recht eine Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit insbesondere für Frauen, Kinder und Jugendliche. Schon seit vielen Jahren fordern die Bürger im Agnesviertel die Situation in ihrem Veedel zu verändern, auch im Interesse der betroffenen Prostituierten. Aus Sicht der F.D.P.-Fraktion muss sich die Stadt Köln nun ernsthaft einer Problemlösung annehmen, um den Schutz der Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Beeinträchtigungen zu garantieren. Ebenso gehört es zu der Aufgabe der Stadt Köln, durch ein geeignetes Konzept und Hilfsangebote den Schutz der betroffenen Prostituierten zu garantieren. Vor diesem Hintergrund bittet die F.D.P.-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welchen Einfluss haben verschiedene Maßnahmen (Sperrbezirke, Straßenführung, Polizeipräsenz usw.) auf eine Verlagerung der Straßenprostitution? Mit welchen Maßnahmen könnte die Verwaltung die Straßenprostitution im Agnesviertel einschränken und in ein anderes Areal verlagern? 2. Welche alternative Standorte hat die Stadt Köln bisher für die Straßenprostitution außerhalb des Sperrbezirks geprüft? Welche Kriterien werden für die Auswahl eines Areals angelegt? 3. Welche Bedingungen müssten für einen Standort geschaffen werden, auf den die Straßenprostitution verlagert werden soll? Inwieweit müssten Einrichtungen wie Ruheräume, Parkplätze, sanitäre Einrichtungen geschaffen werden und müssten das Gesundheitsamt und freie Träger beauftragt werden, Hilfsangebote bereitzustellen? 4. Wie beurteilt die Verwaltung das Utrechter-Modell und inwieweit wird eine ähnliche Konzeption zur Realisierung in der Stadt Köln empfohlen?

Feedback geben